BAG, Urt. v. 12.02.2015 – 6 AZR 845/13 –
Auch ein Ausbildungsverhältnis kann aufgrund des dringenden Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden außerordentlich fristlos gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG gekündigt werden. Weiterlesen