BAG, Urteil v. 20.10.2015 – 9 AZR 224/14 –
Steht bereits vor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fest, dass es nach kurzer Unterbrechung mit demselben Arbeitgeber fortgesetzt werden soll, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub, wenn das neue Arbeitsverhältnis in der zweiten Kalenderjahreshälfte endet. Weiterlesen