BAG, Urt. v. 10.02.2015, Az.: 9 AZR 53/14 (F) –
Wechselt ein Mitarbeiter von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung mit weniger Wochenarbeitstagen, so darf der anteilig in der Phase der Vollzeitbeschäftigung erworbene und noch nicht verbrauchte Urlaubsanspruch nicht wegen des Übergangs in die Teilzeitbeschäftigung rückwirkend verhältnismäßig gekürzt werden.
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