BAG, Urteil v. 11.02.2015 – 7 AZR 17/13 –
Die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters bedarf eines sachlichen Grundes. Sie kann nicht allein auf den Bezug von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestützt werden. Die Einarbeitung einer Nachwuchskraft kann die Befristung hingegen sachlich rechtfertigen. Weiterlesen