LAG Nürnberg, Urt. v. 5.8.2015 2 Sa 132/15 –
Hat der Arbeitgeber bislang für eigenmächtig genommene Raucherpausen keinen Lohnabzug vorgenommen, ohne allerdings die Häufigkeit und Dauer der Pausen genau zu kennen, können Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber diese Praxis weiterführt. Es entsteht kein Anspruch aus betrieblicher Übung. Weiterlesen