LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.6.2015, 7 Sa 1243/14 –
Der Arbeitgeber darf in einem Kündigungsschutzprozess zwar Kündigungsgründe nachschieben, den Kündigungsgrund jedoch nicht derart auswechseln, dass die Kündigung hierdurch einen gänzlich anderen Charakter erhält. In diesem Fall muss er eine neue Kündigung aussprechen. Weiterlesen