Arbeitsgericht München, Beschluss vom 18.11.2015 – 9 BVGa 52/15 –
Möchte der Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit generell untersagen, bedarf dies der Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Weiterlesen
Arbeitsgericht München, Beschluss vom 18.11.2015 – 9 BVGa 52/15 –
Möchte der Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit generell untersagen, bedarf dies der Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Weiterlesen