LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2016 – 5 Sa 365/15 –
Wird ein Arbeitsvertrag ausdrücklich zur Elternzeitvertretung aber zugleich mit einem festen Beendigungsdatum versehen befristet geschlossen, ist in der Regel nur von einer kalendermäßigen Befristung auszugehen. Diese kann zudem nur schriftlich verlängert werden. Weiterlesen