BAG, Urt. v. 16.12.2014 – 9 AZR 295/13 –
Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitgeberwechselt grundsätzlich zur Vorlage einer Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers über den bereits im laufenden Kalenderjahr gewährten Urlaub verpflichtet. Kommt er dieser nicht nach, kann der neue Arbeitgeber den Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsanspruch verweigern. Weiterlesen