Betriebsübergang
Als Rechtsfolge eines Betriebsübergangs tritt der Erwerber als neuer Vertragspartner in die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs beim Veräußerer bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Diese in § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angeordnete Gesamtrechtsnachfolge hat für den Veräußerer und den Erwerber weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen.
Um die komplexen arbeitsrechtlichen und damit auch die wirtschaftlichen Konsequenzen von Unternehmensveräußerungen und Unternehmensumwandlungen bestimmen zu können, bedarf es einer frühzeitigen und sorgfältigen arbeitsrechtlichen Planung. Dies gilt ebenso im Vorfeld von Outsourcing oder einer beabsichtigen Auftagsnachfolge: Beide sind sowohl für das abgebende als auch das in den Aufgabenbereich eintretende Unternehmen risikobehaftet. Fehler bei der Umsetzung können hier schnell zu einem ungewollten Betriebsübergang führen.
Wir begleiten Sie arbeitsrechtlich bei allen Formen von Unternehmenstransaktionen. Schritt für Schritt, von der Vorbereitung bis zur Umsetzung. Wir prüfen das Vorliegen der Voraussetzungen eines Betriebsübergangs, zeigen die Auswirkungen auf und beraten zu Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen zu Betriebsübergängen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir praxisgerechte Lösungen. Sind Betriebsräte zu beteiligen, können Sie sich auch hier auf unsere Erfahrung und Expertise verlassen. Mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl verhandeln wir Interessenausgleichs- und Sozialpläne. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung der Informationsschreiben an die Arbeitnehmer über den anstehenden Betriebsübergang, deren Formulierung besonderer Sorgfalt bedarf.
Unsere Leistungsschwerpunkte:
- Planung und Begleitung von Betriebsübergängen
- Planung und Begleitung sanierender Betriebsübergänge innerhalb oder außerhalb einer Insolvenz
- Strategieberatung zur Vermeidung von Betriebsübergängen
- Gestaltung von Informationsschreiben nach § 613 a Abs.6 BGB
- Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Vertretung in Einigungsstellenstellenverfahren
- Beratung zur Ablösung von Betriebsvereinbarungen
- Beratung bei tarifrechtlichen Fragestellungen
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren